Einen entspannten Urlaub in der Sächsischen Schweiz trotz Corona.

Am 14. Juli 2020 hat sich das Kabinett auf eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung verständigt, welche im Zeitraum 18. Juli 2020 bis 31. August 2020 gilt.

So gelten weiterhin die wesentlichen Grundlagen zur Verhinderung von Infektionen mit dem Corona-Virus. Dazu gehört unter anderem neben einem grundsätzlichen Abstandsgebot von 1,50 Metern auch die Pflicht, in öffentlichen Verkehrsmitteln (Züge, Busse, Bahnen, Fähren u.s.w.) sowie beim Einkaufen eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen.

In dieser neuen Verordnung finden sich jedoch auch Lockerungen. So dürfen nicht nur Familienfeiern mit bis zu 100 Personen stattfinden, sondern auch Betriebs- und Vereinsfeiern mit bis zu 50 Personen. Weiterhin sind mit entsprechenden Hygienekonzepten auch Jahrmärkte und Volksfest mit maximal 1.000 Besuchern erlaubt. Weiterhin dürfen mit genehmigten Hygienekonzepten auch Freibäder, Hallenbäder, Thermen und Saunen öffnen, aber auch Theater, Kinos, Konzertveranstaltungsorte sowie Zirkusse. Bei einem Besuch einer dieser Einrichtungen informieren Sie sich bitte vorher über entsprechende Hygienevorschriften. 

Die vollständige Sächsische Corona-Schutz-Verordnung finden Sie hier: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Corona-Schutz-Verordnung-2020-07-14.pdf

Da sich die Rechtslage im Freistaat Sachsen zum Thema Corona jederzeit ändern kann, möchten wir sie direkt auf die Hilfeseiten des Freistaates Sachsen verweisen: https://www.coronavirus.sachsen.de/index.html

Mehr aktuelle Informationen zu Corona finden Sie auch auf pirnaaktuell.de